Honorar

Im Rahmen außergerichtlicher Tätigkeit, z.B. Beratung, Vertragsgestaltung, sprechen wir mit Ihnen bereits zu Beginn über eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Honorarregelung.

Wir nutzen die Möglichkeit der Vereinbarung von Fallpauschalen oder Stundensätzen.

Darüber hinaus bewährt sich in der Praxis vielfach der Abschluß von flexibel gestalteten Beratungsverträgen.

Im Rahmen notarieller Tätigkeit und gerichtlicher Verfahren werden unsere Honorare durch die gesetzlich vorgegebenen Gebühren bestimmt.