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Im Rahmen außergerichtlicher Tätigkeit, z.B. Beratung, Vertragsgestaltung, sprechen wir mit Ihnen bereits zu Beginn über eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Honorarregelung. Wir nutzen die Möglichkeit der Vereinbarung von Fallpauschalen oder Stundensätzen. |
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Darüber hinaus bewährt sich in der Praxis vielfach der Abschluß von flexibel gestalteten Beratungsverträgen. Im Rahmen notarieller Tätigkeit und gerichtlicher Verfahren werden
unsere Honorare durch die gesetzlich vorgegebenen Gebühren bestimmt. |
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